Nicole Liedtke - Rechtsanwältin

Urheberrecht

Abmahnung wegen Verbreitung von Musik, Filmen oder Computerspielen in einer Tauschbörse (sog. Filesharing) oder wegen Bilderklau im Internet erhalten?

Was tun ?

Ignorieren oder reagieren?

Beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Fragen über Fragen. Jeder sagt und rät etwas anderes.

Nicht immer sind die geltend gemachten Ansprüche dem Gründe und der Höhe nach begründet. Häufig ist das Ermittlungsergebnis fehlerhaft, die Schadensersatzforderung überzogen.

Auf eine Abmahnung nicht zu reagieren birgt ein großes Kosten- und Prozessrisiko. Von daher sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen und im sich erforderlichenfalls dagegen verteidigen.

Gerne berate ich Sie dazu.